Allgemeines Zivilrecht

Zu den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts zählen alle rechtlichen Angelegenheiten zwischen Personen, egal ob als Bürger (natürliche Personen) oder Unternehmen (juristische Personen). Neben vielen Fällen im Kaufrecht zählt unter anderem das Werkvertrag und Dienstvertragsrecht zu prominenten Bereichen im allgemeinen Zivilrecht. Wenn es sich also um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen, Rechten bei Vertragsrücktritt, Schadensersatz aus Verträgen oder ähnliche Fälle handelt, kann ich Sie kompetent juristisch beraten und vertreten.

Leistungen im allgemeinen Zivilrecht:
  • Vertragsrecht und Kaufrecht:
    • Entwurf und Gestaltung von Verträgen
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Gültigkeit, Widerruf, Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz etc.
  • Werk- und Dienstvertragsrecht
  • Leasingrecht
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

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